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Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen

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Hausalarmanlagen

Hausalarmanlagen

Hausalarmanlagen HAA, auch Hausalarmierungsanlagen sollen zur Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr dienen. Hausalarmanlagen Hausalarmanlagen HAA, auch Hausalarmierungsanlagen sollen zur Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr dienen. "Hausalarmanlagen" und "Hausalarmierung" sind derzeit in Deutschland und Europa normativ nicht erfasst, sie sind auch bauordnungsrechtlich nicht verankert. Für Produkte in Hausalamanlagen existieren keine Leistungserklärungen und Kompetenznachweise. Entscheidend für die Vorgaben der Art und Weise der Alarmierung sind die Schutzziele aus dem Brandschutzkonzept. Im Brandschutzkonzept müssen folgende konkreten Angaben enthalten sein: Art der Alarmierung Umfang der Alarmierung Sicherheitsstufe, falls SAA (Sprachalarmierung) Alarmorganisation Informationen zu Notwendigkeit und Dauer des Funktionserhalts Die Art der Signalgeber oder Planung von Signalgebern und Lautsprechern gehören nicht dazu. Üblicherweise werden aus Sicht des Arbeitsschutzes ASR A2.2, für die notwendige Alarmierung der Mitarbeiter, die Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen nach DIN EN 54 verwendet. Das gilt vor allem für baurechtlich geforderte Anlagen. Im Rahmen der Alarmierungsfunktion einer Brandmeldeanlage kann dann die Ausführung über Signalgeber oder über eine Sprachalarmierungsanlage erfolgen. Die Auswahl ergibt sich aus dem baurechtlichen Schutzziel und ggf. aus Sonderbauverordnungen. Ergänzungen zu baurechtlichen Anforderungen kommen neben Landesbauordnung auch aus der MVV TB oder den jeweiligen Verwaltungsvorschiften Technische Baubestimmungen (VV TB) des jeweiligen Bundeslandes. Für alle nicht baurechtlich geforderten Anlagen können sogenannte Brandwarnanlagen nach Vornorm VDE V 0826-2 eingesetzt werden. Die Schutzfunktion von Brandwarnanlagen besteht darin, Brände bereits in der Entstehungsphase des Brandes zu erkennen und zusätzliche Möglichkeiten einer effektiven Räumung zu unterstützen. Zunächst sollen die Menschen in dem Objekt gewarnt werden, das durch die installierten Rauchmelder als Teil der Brandwarnanlage überwacht wird. Die Brandwarnanlage kann in baulichen Anlagen sinnvoll sein, die nicht über eine Brandmeldeanlage verfügen müssen, in denen aber dennoch Menschen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit untergebracht sind (z. B. Kindertagesstätten). Der Einsatz einer Brandwarnanlage kommt jedoch nur in Betracht, sofern die für die bauliche Anlage einschlägigen Vorgaben in dem jeweiligen Bundesland keine strengeren oder andere Anforderungen stellen. RMerkblatt 33003 ZVEIauchwarnmelder oder auch funkvernetzte Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 sind für den gewerblichen Einsatz unzulässig. Auch wird die Leistung der Funkvernetzung vom Hersteller nicht deklariert und stellt damit kein zugesichertes Leistungsmerkmal dar. In diesem Zusammenhang können Rauchwarnmelder nicht in Hausalarmanlagen, Brandwarnanlagen oder Brandmeldeanlagen für eine Alarmierungsfunktion eingesetzt werden. Rauchwarnmelder dürfen ausschließlich in privaten Wohnräumen eingesetzt werden.
Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen speziell für vorbeugenden Brandschutz konzipiert. Feuerauslösungen werden von speziellen Brandmeldern erkannt, von einer Brandmeldezentrale ausgewertet und dann verschiedene vorprogrammierte Reaktionen ausgelöst. Alarmreaktionen können sein: Örtliche Alarmierung zur Evakuierung Weiterleitung über eine Leitstelle zur Feuerwehr oder andere hilfeleistende Stellen Ansteuerung von Aufzügen Ansteuerung von Rauchabzugssystemen Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage Schließen von Rauchschutztüren Zum Detektieren von Brandereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Brandmeldeanlagen werden meistens in besonders gefährdeten Objekten eingesetzt, wie z.B. Flughäfen, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenpflegeheime Krankenhäusern aber auch im privaten Bereich. Die Einbau einer Brandmeldeanlage kann auch bauordnungsrechtlich gefordert werden. Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch müssen die erforderlichen Anlagenteile den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. In vielen Bundesländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In manchen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Diese einzelnen Rauchmelder mit integrierten Alarmgeber (nach DIN 14676) bestehen aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit Sie werden als Einzelkomponenten angeboten, können aber falls erforderlich auch funktechnisch mit einander verbunden sein. Dadurch ist auch eine flächendeckendere Alarmierung möglich. Der Vorteil einer Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand frühzeitig erkannt wird und notwendige Maßnahmen sofort eingeleitet werden können, auch wenn sich zur Zeit niemand in den entsprechenden Objekten oder Gebäuden aufhält. Die Verkabelung der Brandmelder in Anlagen nach heutigen Technikstand erfolgt in der Regel ringförmig über ein internes Bussystem von Melder zu Melder. Dieses interne Ringbussystem wird redundant beidseitig von der Brandmeldeanlage abgefragt und somit der entsprechende Zustand der Melder mit den vorprogrammierten Werten verglichen. Das Ringbussystem hat den Vorteil, daß ein Teilstück eines Ringes im Falle eines Feuers ausfallen kann, ohne die Funktion der Brandmeldeanlage zu beeinflussen. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die ausgelöste Meldernummer inklusive Meldertext auf einem Display oder auf einem Feuerwehranzeigetableau an. Diese Kombination aus Meldernummer und Meldertext kennzeichnet die entsprechende Örtlichkeit und über einen entsprechenden Lageplan bzw. Feuerwehrlaufkarte wird der Weg zum Melder ersichtlich. Für spezielle Einsatzgebiete (z B. Labore Aufzugsschächte oder nicht revidierbare Zwischendecken) werden alternativ auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein spezielles Rohrsystem, von verschiedenen Ansaugstellen, Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet und dort ausgewertet. Eine Brandmeldeanlage (BMA) wird meist über ein digitales Übertragungsgerät per Wählverbindung oder Standleitung auf eine Leitstelle oder auf einen privaten Wachdienst ohne Zeitverzögerung aufgeschaltet. Im November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführen, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Smart Home
Heizungsinstallation

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Investition in die Zukunft Innovative Lösungen: Das Bewusstsein ist geweckt. Schon seit vielen Jahren warnen Wissenschaftler vor den Folgen einer gedankenlosen Ausbeutung und Verschmutzung der Erde. Treibhauseffekt, Klimawandel, schwindende fossile Ressourcen und regenerative Energien sind Schlagworte, deren Bedeutung immer mehr Bürgern und politisch Verantwortlichen deutlich wird. Umwelt- und ressourcenschonende Technologien gewinnen daher aus gutem Grund an Bedeutung. Die Heizungstechnik spielt hier eine Schlüsselrolle und LIGO erweist sich erneut als Vorreiter innovativer Lösungen. Natürlich bietet das Unternehmen als leistungsstarker Großhändler die gesamte Palette für den Heizungsbau: 1. Kessel für alle gängigen Energieträger wie Öl, Gas oder Holzpellets, 2. Rohre einschließlich Kunststoffmantelrohre für die Fernwärmeübertragung, 3. Hausanschlussstationen, 4. Heizkörper, 5. Fußbodenheizsysteme, 6. Armaturen, Pumpen, Ausdehnungsgefäße u. v. m. Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht vom Beheizen eines Einzelhauses bis hin zu kompakten Blockheizkraftwerken, die ganze Wohnviertel versorgen. Da die Heizungstechnik immer komplexer wird, ist es oft schwierig, eine optimale Konfiguration zu finden. Deswegen kommt in diesem Bereich die Beratungskompetenz von LIGO besonders zum tragen.